1. Leistungsumfang
CutFlow Cloud Ventures UG (haftungsbeschraenkt) erbringt gemanagte digitale Buchungsservices fuer lokale Dienstleistungsbetriebe. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem unterschriebenen Vertrag.
2. Angebote und Vertragsschluss
Website-Inhalte sind unverbindlich. Ein Vertrag entsteht erst durch unterzeichnete Unterlagen.
3. Mitwirkungspflichten
Kunden liefern vollstaendige Angaben, rechtmaessige Markenmaterialien und notwendige Freigaben fristgerecht.
4. Servicezeiten und Wartung
Supportkanaele, Reaktionsziele und Wartungsfenster ergeben sich aus dem gewaehlten Paket oder einer schriftlichen Zusatzvereinbarung.
Notfall- oder Ausserhalb-der-Zeiten-Leistungen sind nur enthalten, wenn sie ausdruecklich schriftlich festgelegt wurden.
5. Preise, Rechnung, Steuern
Wiederkehrende und einmalige Entgelte richten sich nach dem unterschriebenen Angebot oder Servicevertrag.
Rechnungen sind gemaess den massgeblichen Unterlagen faellig. Steuern werden nach geltendem Recht behandelt.
6. Change Requests
Leistungserweiterungen werden schriftlich mit Zeit- und Preiswirkung vereinbart.
7. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Vorbestehende Rechte verbleiben bei der jeweiligen Partei.
Nutzungsrechte an Ergebnissen richten sich nach Vertrag und ordnungsgemaesser Verguetung.
8. Datenhoheit und Datenportabilitaet
Geschaeftsdaten bleiben Eigentum des Kunden.
Export- und Uebergaberegeln werden in Vertrag oder Offboarding-Richtlinie festgelegt.
9. Laufzeit, Verlaengerung, Kuendigung
Laufzeit, Verlaengerung, Fristen und Offboarding-Pflichten richten sich nach den unterzeichneten kaufmaennischen Bedingungen.
Bei Vertragsende arbeiten beide Parteien an der vereinbarten Uebergabe von Ergebnissen und Geschaeftsdaten mit.
10. Haftung
Haftungsbeschraenkungen gelten nur im gesetzlich zulaessigen Umfang.
Zwingende Ansprueche bei Vorsatz, grober Fahrlaessigkeit oder Personenschaeden bleiben unberuehrt.
11. Vertraulichkeit
Beide Parteien schuetzen vertrauliche Informationen waehrend und nach der Vertragslaufzeit.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Soweit kein zwingendes Recht entgegensteht, gilt deutsches Recht. Der vereinbarte Gerichtsstand ergibt sich aus dem unterzeichneten Vertrag.
Wenn ein unterzeichnetes Angebot, MSA oder Statement of Work von dieser Seite abweicht, gelten die unterzeichneten kommerziellen Unterlagen.